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Hier nun Lagerplatz/Konto im rechtssicheren Raum anlegen

Bitte gehen Sie jetzt wie folgt vor:

Sie kaufen ein Recht auf einen echten Lagerplatz, quasi eine Fläche im Bunker in der Schweiz, der Ihnen Lebenslang gehört.

Klicken Sie nun auf diesen Link, um Ihren Lagerplatz/Konto in der Schweiz einzurichten.

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Sie erhalten sofort eine elektronische Bestätigung. Sie können dann alle Infos und AGBs dort lesen, alles anklicken und dann die Anmeldung bestätigen.

Nach der Registrierung werden Sie folgendes Bild von Ihrem Konto sehen:

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Sie können also Silber, als auch Gold jetzt kaufen. Dazu müssen Sie noch jeweils 3 Schritte bei jedem einzelnen Metall durchführen!

 

Jetzt sofort 350 Euro sparen!

Sollten Sie dies hier über meine Empfehlung machen, wird Ihnen automatisiert ein Nachlass von 50% der einmaligen Lagerplatzmiete eingeräumt. Heißt, Sie zahlen keine 700 Euro Lagerplatzgebühr sondern nur 350 Euro! Und Sie profitieren anschließend vom Familierabatt, heißt: Alle Familienmitglieder (aber auch Bekannte/Nachbarn - wenn Sie möchten) können sich dann ebenfalls einen separaten Platz einrichten und zwar ohne weitere Kosten!

 

Hinweis zum Verzicht auf das Widerrufsrecht:

Beim Beantragen des Lagerplatzes werden Sie gefragt, ob Sie auf das Widerrufsrecht verzichten möchten. Wenn Sie Ihre erste Überweisung tätigen und nicht auf das Widerrufsrecht verzichten, wird Ihr Geld nicht sofort in Silber getauscht. Zuerst wird die Widerrufsfrist abgewartet. (Es könnte dann allerdings sein, dass der Preis/Kurs höher/teurer ist und Sie weniger Metall bekommen)

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen: Wenn Sie die Widerrufsfrist benötigen, beantragen Sie den Lagerplatz nicht heute, sondern erst, wenn Sie dies wirklich mögen.

Wenn Sie dann sicher sind, beantragen Sie dann Ihren Lagerplatz und verzichten Sie auf das Widerrufsrecht, damit Ihr Geld sofort in Silber getauscht werden kann.

 

Warum müssen Sie Ihre Steuer-ID für die Beantragung Deines Lagerplatzes angeben?

Man hat mir schon öfter die Frage gestellt, wieso man die Steuer-ID angeben muss, ob dort Meldungen an das Finanzamt erfolgen usw.

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Wichtig: Die Elementum Deutschland GmbH ist ausschließlich für den Handel mit Edelmetallen zuständig. Die Einlagerung erfolgt durch die Elemetum International AG mit Sitz in der Schweiz anhand der Lagerplatznummern. Damit gibt es eine "Firewall" zu den Identitäten der Lagerplatzbesitzer, denn um Auskünfte von einer Schweizer Firma an das Ausland geben zu dürfen, müsste es einen Volksentscheid geben, der darüber abstimmt. Edelmetalle sind keine Finanzdienstleistungen, daher sind Abkommen im Bankenbereich hier irrelevant.

 

Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)

 

In §13 dieser steht Folgendes:

§ 13 Ermächtigung zur Information und Offenbarung persönlicher Angaben
13.1. Der Kunde ermächtigt die Elementum Deutschland GmbH im Rahmen
dieser Geschäftsbeziehung
von Dritten jegliche Informationen in Bezug auf seinen über die
Elementum Deutschland GmbH
erworbenen Silberbestand einzuholen. Der Kunde befreit bereits jetzt
die Elementum International
AG gegenüber der Elementum Deutschland GmbH von ihrer Schweigepflicht
und weist diese an
der Elementum Deutschland GmbH vollumfänglich Auskünfte insbesondere
über seinen Bestand
zu geben.
Der Kunde erlaubt der Elementum Deutschland GmbH seine Daten und Daten
über die von
erworbenen und verkauften Edelmetallen zum Zwecke der Überprüfung der
Abwicklung Dritten,
die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
oder mit denen
Verschwiegenheit vereinbart wird, weiterzugeben und zu offenbaren.

 

Dieser Paragraph stößt natürlich bei vielen Neukunden auf "Alarm".

Was ist hier gemeint und wie muss man das verstehen?

 

Erklärung dazu:

 

Die Wirtschaftsprüfungsfirma BDO in der Schweiz und die Mittelverwendungsüberwachungsfirma (Jakob Bentele Buffler Steuerberatungsgesellschaft mbH) müssen diese Daten erhalten, damit sie genau prüfen können, ob die eingezahlten Gelder (Währung) auch für den Erwerb von Edelmetallen genutzt worden sind. Siehe Ihr Lagerplatz, Button "Wichtige Information" - Mittelverwendungskontrolle - Berichte und jährliche Inventurberichte = auch unter dem Button "Wichtige Information" zu sehen.

 

Sie müssen auch wissen, welche Abgänge im Lager zu verzeichnen sind, damit die Zählung stimmt.

 

Diese beiden Firmen sind zur strikten Geheimhaltung schriftlich verpflichtet.

Aber ohne so eine Kontrolle von unabhängigen Prüfungsstellen könnte der Verwalter und der Händler natürlich "Schindluder" betreiben.

Ich habe zwei solcher Überprüfungsberichte im Download beigefügt: Mittelverwendungskontrolle und Inventurbericht 2024

 

 

 



Passende Downloads